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   VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99.Me   

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https://dejure.org/2003,39521
VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99.Me (https://dejure.org/2003,39521)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27.02.2003 - 8 K 904/99.Me (https://dejure.org/2003,39521)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 8 K 904/99.Me (https://dejure.org/2003,39521)
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  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 10 K 5474/92
    Auszug aus VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99
    Zinsvorteile des Schuldners bzw. Zinsnachteile des Gläubigers sollen ausgeglichen werden (BVerwG, NVwZ-RR 200, 317; BFHE 185, 94; FG Düsseldorf, U. v. 18.04.1996, Az.: 10 K 5474/92. AO ).

    § 233 a) AO soll jedoch einen Ausgleich für eine Steuerfestsetzung zu unterschiedlichen Zeitpunkten schaffen, nicht einen Ausgleich für eine von der Finanzbehörde zu vertretende Fehlerhaftigkeit der Festsetzung und der damit verbundenen Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen (FG Düsseldorf, U. v. 18.04.1996, Az.: 10 K 5474/92. AO ).

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass diese Erlassnorm eine einheitliche Ermessensvorschrift enthält, weil der Begriff "unbillig" mit der Rechtsfolge "können" unlösbar verzahnt ist (BVerwG, NVwZ-RR 2000, 317, 318; BFHE 185, 94).

    Zinsvorteile des Schuldners bzw. Zinsnachteile des Gläubigers sollen ausgeglichen werden (BVerwG, NVwZ-RR 200, 317; BFHE 185, 94; FG Düsseldorf, U. v. 18.04.1996, Az.: 10 K 5474/92. AO ).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99
    Eine Ausnahme gilt nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null ( BFHE 196, S. 400 ff.).
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 C 7.99

    Absetzung des Berufungsurteils 11 Monate nach Verkündung der Entscheidung; nicht

    Auszug aus VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass diese Erlassnorm eine einheitliche Ermessensvorschrift enthält, weil der Begriff "unbillig" mit der Rechtsfolge "können" unlösbar verzahnt ist (BVerwG, NVwZ-RR 2000, 317, 318; BFHE 185, 94).
  • FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 K 6784/01

    Ermessensausübung beim Erlass von Säumniszuschlägen auf Einfuhrabgaben aus

    Auszug aus VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99
    Vollständig fehlende Ermessenserwägungen können auch nicht im gerichtlichen Verfahren nach § 114 Satz 2 VwGO nachgeholt werden, da diese Vorschrift nur eine Ergänzung von Ermessenserwägungen zulässt, mithin die bereits im Bescheid vorgenommene Ausübung des Ermessens voraussetzt (FG Düsseldorf, U. v. 17.04.2002, Az.: 4 K 6784/01. AO ).
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